Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Seit 6. November 2006 gelten in allen 28 Ländern der Europäischen Union und Island, Norwegen und der Schweiz neue Regeln für das Mitnehmen von Flüssigkeiten und Gelen im Handgepäck. Heutzutage dürfen nur noch Flüssigkeiten und Gele mit einer Menge von maximal 100 Millilitern mitgenommen werden. Größere Mengen werden von der Zollkontrolle am Flughafen in Beschlag genommen und zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet, jede Diskussion hierüber ist ausgeschlossen.
Diese Regeln gelten nur für Handgepäck, aufgegebenes Gepäck darf größere Mengen an Flüssigkeiten beinhalten, wie eine Getränkeflasche oder eine Dose Gel. Die Verpackungen der Flüssigkeiten im Handgepäck müssen in eine durchsichtige und wiederverschließbare Plastiktüte von ungefähr 20 Zentimeter x 20 Zentimeter getan werden, hierdurch können diese schnell kontrolliert werden. Jeder Reisende darf maximal eine Plastiktüte von maximal einem Liter Flüssigkeit und Gel mitnehmen.
Kühlelemente, Babynahrung und verschiedene Sorten Medizin sind zugelassen, solange Sie deutlich machen können, dass Sie diese während des Fluges brauchen. Produkte, die nach der Handgepäckkontrolle gekauft wurden, wie Alkohol und Parfum, dürfen immer ins Flugzeug mitgenommen werden, auch, wenn Sie mehr als 100 Milliliter enthalten.
Es wird angenommen, dass die Europäische Kommission die Regeln in Zukunft lockern wird. Momentan werden spezielle Scanner getestet, die Flüssigkeiten analysieren können. Erst wenn diese Scanner komplett zuverlässig sind, können Sie an europäischen Flughäfen genutzt werden. Bis zu dem Zeitpunkt gelten die aktuellen Regeln.
Hier finden Sie eine deutsche Erklärung und eine englische Erklärung der Regeln für das Mitnehmen von Flüssigkeiten und Gelen im Handgepäck.